Alle Serviceanfragen werden gemäß den Richtlinien und Verfahren der jeweiligen Kernbereiche geprüft.
Diese Überprüfung kann Folgendes umfassen:
Einreichung eines von der Ethikkommission genehmigten Protokolls und einer Einverständniserklärung (ICF)
Überprüfung durch den Aufsichts- oder Beratungsausschuss des Kernbereichs
Vor Beginn der Dienstleistungen muss eine Kernnutzungsvereinbarung ausgefüllt werden, die Informationen zur Terminvereinbarung mit iLab enthält.
Im Rahmen dieser Vereinbarung werden sowohl eingeschränkte als auch uneingeschränkte Konten benötigt.
3. Terminplanungsprozess
Der Projektleiter oder ein benannter Forschungsmitarbeiter muss die Leistungen direkt über iLabs buchen.
Für jeden Kernbereich können spezifische Zeitvorgaben gelten.
Für den Zugang zum Clinical Behavioral Health Research Core und zum Pediatric Assessment Core erhalten die Projektleiter vorübergehenden Zugang zu den Räumlichkeiten nach folgendem Zeitpunkt:
Genehmigung durch das ISUBI Oversight Committee
Ausführung einer unterzeichneten Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU)
4. Rechnungsstellung
Der Core-Administrator prüft und bestätigt die erbrachten Leistungen.
Die Rechnungen werden monatlich an den Projektleiter und die zuständigen Forschungsmitarbeiter versandt.
Der Auftraggeber hat fünf (5) Werktage Zeit, um gegen eine Rechnung Einspruch zu erheben.
5. Nutzungsnachverfolgung
Die Kernauslastung wird von jedem Kern vierteljährlich erfasst und an folgende Stelle gemeldet:
Der Vizepräsident für Forschung (VPR)
Ausschuss-/Kerndirektoren
Aufsichts- oder Beratungsgremien, sofern zutreffend