Eine Arbeitnehmerin gilt als erklärte schwangere Arbeitnehmerin (DPW), nachdem die Arbeitnehmerin dem Strahlenschutzamt eine schriftliche Erklärung über ihre Schwangerschaft abgegeben hat. Für den Fötus ist ein separates Überwachungsgerät vorgesehen. Der Strahlenschutz führt vor der Unterzeichnung der Schwangerschaftserklärung eine kurze Informationsveranstaltung mit der Arbeitnehmerin durch, um sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Informationen zur Schwangerschaftserklärung erhalten hat und alle Fragen beantwortet wurden.
Bitte wenden Sie sich an das Strahlenschutzamt unter 505-925-0743 um ein Treffen zu vereinbaren oder Fragen zu besprechen.
Sie können das Formular „Erklärte Schwangere“ zwar vor dem Treffen mit dem Strahlenschutzamt erhalten, aber wir bitten Sie, das Formular erst zu unterschreiben, wenn Sie sich mit uns getroffen haben, um Ihre Rechte und Pflichten zu besprechen.
Besuch des Downloads Abschnitt für zusätzliche Anweisungen zur pränatalen Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zum Erhalt von Richtlinien und Formularen für die Erklärung von Schwangerschaften.
Strahlenschutz
MSC 08 4560
1 Universität von New Mexico
Albuquerque, NM 87131
Physischer Standort:
RHFH (Fitzhalle) - Raum B89
Telefon: 505-925-0743
Ressourcen
Handbuch zur Strahlensicherheit
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