Gemischter Abfall enthält radioaktives Material und eine oder mehrere gefährliche chemische Komponenten. Die meisten von der EPA als gefährlich eingestuften Chemikalien werden gemäß dem Resource Conservation and Recovery Act (RCRA) entsorgt. Der gefährliche Abfall kann entweder ein gelisteter gefährlicher Abfall in Unterabschnitt D von 40 CFR 261 oder ein Abfall sein, der eine der in Unterabschnitt C von 40 CFR Part 261 identifizierten gefährlichen Abfallmerkmale aufweist.
Fremdfirmen für gefährliche Abfälle akzeptieren keine gefährlichen Abfälle, die radioaktives Material enthalten. Das Anfallen eines gemischten Abfalls hinterlässt die Universität oft als Abfall ohne Entsorgungsmöglichkeiten. Um Konflikte zwischen Entsorgungsanforderungen zu vermeiden, vermeiden Sie die Erzeugung von gemischten radioaktiven und RCRA-gefährlichen Abfällen.
Jeder Abfallstrom, bei dem ein gefährlicher Abfall mit radioaktiven Stoffen vermischt wird, muss vor der Erzeugung vom Strahlenschutzamt genehmigt werden.
Wichtige Artikel
Gemischte Abfälle, die Radionuklide mit einer Halbwertszeit von 90 Tagen oder weniger enthalten, werden vom Amt für Strahlenschutz zum Zerfall zurückgehalten und gemäß den Vorschriften für die Gefahrstoffentsorgung entsorgt.
Gemischter Abfall, der Radionuklide mit einer Halbwertszeit von >90 Tagen enthält, muss von allen anderen gemischten Abfällen getrennt aufbewahrt werden. Bevor mit der Erzeugung dieser Art von Abfällen begonnen wird, ist die vorherige Zustimmung des Amtes für Strahlenschutz erforderlich.
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Strahlenschutz MSC 08 4560 1 Universität von New Mexico Albuquerque, NM 87131