Um einen Konflikt zwischen persönlichen oder beruflichen Interessen und den Interessen des UNMHSC zu vermeiden, dürfen Personen nicht in der Lage sein, im Namen des HSC zu handeln oder Entscheidungen für den HSC zu treffen, wenn ihr persönlicher wirtschaftlicher Gewinn oder ihr Interesse direkt oder indirekt einen Einfluss haben oder den Anschein einer Beeinflussung erwecken könnten , die Erfüllung ihrer UNMHSC-Pflichten. Ein gutes Urteilsvermögen der Fakultät und des Personals ist unerlässlich, und keine Liste von Regeln kann eine Richtung für alle unterschiedlichen Umstände vorgeben, die auftreten können. Wenn eine Situation auftritt, die Fragen zu Interessenkonflikten oder Verpflichtungskonflikten aufwirft, werden Fakultät und Mitarbeiter dringend gebeten, die Situation mit ihrem Schuldekan, Vorgesetzten oder dem UNMHSC-Interessenkonfliktbüro zu besprechen.
Überlegungen zum persönlichen Vorteil dürfen die Entscheidungen oder Handlungen von Einzelpersonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinflussen. Solche Anreize können den Eindruck von Unangemessenheit erwecken und erfordern daher, dass solche Konflikte identifiziert und dann gehandhabt, reduziert oder beseitigt werden. Die folgenden Aktivitäten sind Beispiele für Situationen, die Fragen zu einem scheinbaren oder tatsächlichen Interessenkonflikt aufwerfen können:
Unangemessener persönlicher Gewinn aus Geldern oder Ressourcen;
Übermäßiger oder unbefugter Einsatz von Zeit oder Ressourcen für berufliche, wohltätige oder gemeinnützige Aktivitäten;
Ausbeutung von Studenten zum privaten Vorteil;
Kompromiss der Prioritäten aufgrund persönlicher finanzieller Erwägungen;
Unlauterer Zugriff Dritter auf UNMHSC-Programme, -Dienste, -Informationen oder -Technologien;
Auswahl eines Unternehmens als Anbieter durch eine Person, die ein persönliches oder wirtschaftliches Interesse an diesem Unternehmen hat; dazu gehört auch die Beauftragung eines Verwandten als unabhängiger Auftragnehmer, Subunternehmer oder Berater; oder
Annahme eines Geschenks oder Gefallens von einer juristischen Person (oder einem Vertreter einer juristischen Person), die Geschäfte mit UNMHSC führt (oder zu tätigen versucht), wenn ein Fakultäts- oder Mitarbeiter in der Lage ist, die Entscheidungsfindung in Bezug auf die Beauftragung der juristischen Person zu beeinflussen oder zu informieren Namen des UNMHSC.
Aktivität, die den Anschein oder den Anschein erweckt, dass sie die Handlungen oder Urteile eines Mitarbeiters bei der Verwaltung, dem Management oder der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigt. UNMHSC übt Aufsicht und Sorgfalt bei der Beseitigung oder Bewältigung von Interessenkonflikten aus, die aufgrund des persönlichen Interesses einer Person an Aktivitäten im Zusammenhang mit ihren institutionellen Verantwortlichkeiten entstehen oder entstehen können. Das HSC wird keine Vereinbarungen, Verträge, Geschenke oder Käufe annehmen oder eingehen, die zu einem Interessenkonflikt führen, es sei denn, der Konflikt kann beseitigt oder durch eine Verwaltungsaufsicht angemessen gehandhabt werden, um die Interessen des Einzelnen und des HSC zu schützen.
Sie können einen potenziellen Interessenkonflikt offenlegen hier.