Finanzieller Interessenkonflikt: Eine Situation im Zusammenhang mit der Teilnahme eines Ermittlers an institutionellen Aktivitäten des UNMHSC (z. B. Forschung, Lehre, Berufspraxis), in der es auf tatsächlicher oder potenzieller Basis vernünftigerweise den Anschein hat, dass die erheblichen finanziellen Interessen der Person die Planung, Durchführung oder Berichterstattung direkt und erheblich beeinflussen könnten der UNMHSC-Forschung oder die Durchführung anderer institutioneller Aktivitäten (zB Lehre, Berufspraxis und andere berufliche Aufgaben) beeinträchtigen.
Finanzielles Interesse: Alles von monetärem Wert, unabhängig davon, ob der Wert leicht feststellbar ist oder nicht.
Institutionelle Verantwortung: Die beruflichen Verantwortlichkeiten einer Person im Namen der einstellenden Institution (z. B. Forschung, Forschungsberatung, Lehre, Berufspraxis, Mitgliedschaft in institutionellen Gremien und Dienst in Gremien wie Institutional Review Boards oder Data and Safety Monitoring Boards).
Erhebliches finanzielles Interesse (SFI): Alles von monetärem Wert, das dem Ehepartner, Lebenspartner oder unterhaltsberechtigten Kindern einer Person gehört, das vernünftigerweise mit den institutionellen Verantwortlichkeiten einer Person in Verbindung steht. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
Für jeden öffentlich gehandelt ein erhebliches finanzielles Interesse besteht, wenn der aggregierte Wert einer Vergütung (z. B. Beratungshonorare, Honorare, bezahlte Autorenschaft) in den 12 Monaten vor der Offenlegung und der Wert eines Eigenkapitals (z. B. Aktien, Optionen oder sonstige Beteiligungen) zum Zeitpunkt der Offenlegung mehr als 5,000 USD beträgt.
Für jeden nicht börsennotiert ein wesentliches finanzielles Interesse besteht, wenn:
Es gibt für Kapitalbeteiligung (z. B. Aktien, Optionen oder andere Beteiligungen) zum Zeitpunkt der Offenlegung, unabhängig vom Wertoder
Der Gesamtwert aller Vergütungen (z. B. Beratungshonorare, Honorare, bezahlte Autorenschaft) in den 12 Monaten vor der Offenlegung in den 12 Monaten übersteigt 5,000 USD.
Rechte an geistigem Eigentum (z. B. Patente, Urheberrechte) oder Lizenzgebühren aus diesen Rechten, außer durch UNMHSC oder die Science and Technology Corporation (STC)
Erstattete oder gesponserte Reisen im Zusammenhang mit den institutionellen Verantwortlichkeiten eines Ermittlers, es sei denn, es handelt sich um eine Regierungsbehörde (lokal, bundesstaatlich oder föderal) oder eine Hochschuleinrichtung.
Einkünfte aus Seminaren, Vorlesungen, Lehraufträgen, es sei denn, es handelt sich um eine Behörde oder Hochschule.
Definitionen für forschungsbezogene Interessenkonflikte:
Ermittler: Principal Investigator, Co-Principal Investigator und jede Person (Fakultät, Mitarbeiter, Studenten), die für die Konzeption, Durchführung oder Berichterstattung der UNMHSC-Forschung verantwortlich ist.
Nicht-UNM-Ermittler: Jede Person, die für die Gestaltung, Durchführung oder Berichterstattung von UNMHSC-Forschung verantwortlich ist, die von einer anderen Einrichtung als der UNMHSC beschäftigt wird. Dies schließt einen Sub-Award-Empfänger, unabhängige Auftragnehmer oder Mitarbeiter ein, die nicht bei UNMHSC beschäftigt sind.
UNM-Forschung: Systematische Untersuchung, die darauf abzielt, verallgemeinertes Wissen zu entwickeln oder dazu beizutragen. Umfasst grundlegende und angewandte Untersuchungen und Produktentwicklung, d. h.:
Gefördert von oder durch UNMHSC (einschließlich externer Finanzierung)
Durchgeführt am UNM HSC, unabhängig von der Finanzierung
Nicht gesponsert und außerhalb des Campus von UNMHSC-Mitarbeitern durchgeführt
Kontakt
Interessenkonflikte des HSC
MSC08 1 Universität von New Mexico Albuquerque, NM 87131-0001