Willkommen auf unserer Informationsseite für Versicherungsunternehmen. Wenn Sie eine Lebensversicherungsgesellschaft oder eine Agentur vertreten und Informationen zu einem Todesfall benötigen, um die Auszahlung von Lebensversicherungen oder Hinterbliebenenleistungen abzuwickeln, lesen Sie bitte die folgenden wichtigen Informationen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis keine Arztbescheinigungen (APS) ausfüllt, da diese vom behandelnden Arzt des Patienten ausgefüllt werden müssen. Als Gerichtsmediziner ist es unsere Aufgabe, die Todesursache und -art gemäß der endgültigen Sterbeurkunde anzugeben.
Ausführlichere Informationen zu den Obduktionsbefunden, einschließlich einer Zusammenfassung und Stellungnahme zur Feststellung der Todesursache und -art durch den Gerichtsmediziner, finden Sie in den unten stehenden Quellen. Hier finden Sie ein Antragsformular für die Autopsie-/Obduktionsberichte unserer Praxis.
Bitte beachten Sie, dass jeder Fall individuell ist. Die Untersuchung dauert in der Regel bis zu 90 Tage. Sollten Sie noch keine Sterbeurkunde oder Autopsie-/Postmortem-Berichte erhalten haben, liegt dies wahrscheinlich daran, dass der Fall noch anhängig ist und Todesursache und -art noch nicht geklärt sind.