Die Untersuchungsstelle erstellt drei Berichte: den Obduktionsbericht (bzw. den externen Untersuchungsbericht), den Befundbericht und den Toxikologiebericht. Obwohl der medizinische Prüfarzt die Sterbeurkunde unterschreibt, wird das Dokument fertiggestellt und über die New Mexico Vital Records and Health Statistics verteilt.
Der Befundbericht ist ein einseitiger Bericht, der die auf der Sterbeurkunde aufgeführten Angaben enthält. Sie ist in der Regel 10 Werktage nach Aushändigung der Sterbeurkunde an das Bestattungsinstitut verfügbar. Es kann bis zu 12 Wochen dauern, bis die Autopsie- und Toxikologieberichte veröffentlicht werden. Jeder Fall ist jedoch einzigartig und das Ausfüllen der erforderlichen Berichte kann länger dauern. Zum Anfordern von Berichten siehe: Berichte anfordern.
Die Dokumente werden den Strafverfolgungsbehörden, dem Bezirksstaatsanwalt, speziellen Regierungsbehörden und dem Krankenhaus zur Verfügung gestellt, das zum Zeitpunkt des Todes die Behandlung durchführt. Eine Kopie des Obduktionsberichts, des Befundberichts und des Toxikologieberichts wird den nächsten Angehörigen auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Spezifische Informationen zu Gebühren für Berichte finden Sie unter: Berichte anfordern.
Die Sterbeurkunde wird vom Bestattungsinstitut oder Krematorium, das die Vorkehrungen übernimmt, beim New Mexico Vital Records and Health Statistics Office eingereicht. Normalerweise stellt das Bestattungsinstitut oder das Krematorium Kopien zur Verfügung. Kopien der Sterbeurkunden können jedoch von den nächsten Angehörigen gegen eine nicht erstattungsfähige Gebühr angefordert werden, indem Sie sich an folgende Adresse wenden:
Das New Mexico Bureau of Vital Records and Health Statistics
PO Box 26110
Santa Fe, NM 87502
Telefon: 505-827-0121
Wenn der Fall in die Zuständigkeit des OMI fällt, sind der Autopsiebericht, der Befundbericht und der toxikologische Bericht öffentlich zugänglich. Gehen Sie einfach zur diesen Link und füllen Sie die angeforderten Informationen aus. Es fallen Gebühren an im Zusammenhang mit der Erstellung und Zustellung dieser Berichte, die im Voraus bezahlt werden müssen. Die gesetzlichen Angehörigen haben Anspruch auf eine kostenlose Kopie aller Berichte, sofern sie diese Dokumente persönlich anfordern.