Nach Jahren der Meinungsverschiedenheit und Unsicherheit haben sowohl das UNM Hospital als auch die Abteilung United Health Professionals NM der American Federation of Teachers (AFT) von einem Bezirksgericht in New Mexico und dem Public Employees Labor Relations Board (PELRB) des Staates New Mexico die Anweisung erhalten, weiter vorzugehen und zu klären, wer hinsichtlich vieler klinischer Mitarbeiter, die am UNM Sandoval Regional Medical Center – einem Campus des UNM Hospital (SRMC) arbeiten, eine Mitgliedschaft in einer öffentlichen Gewerkschaft beantragen kann.
Am 1. November 2024 entschied ein Richter des Bezirksgerichts von New Mexico, dass PRN-Mitarbeiter (pro re nata), die freiberuflich oder zeitweise arbeiten, gemäß dem Public Employee Bargaining Act (PEBA) nicht als „reguläre Mitarbeiter“ des UNM-Krankenhauses gelten können. Das Urteil stellte klar, dass PRN-Mitarbeiter gemäß dem Gesetz keine „öffentlichen Angestellten“ sind und nicht in eine Tarifeinheit aufgenommen werden können, die von einer Gewerkschaft der öffentlichen Angestellten vertreten wird.
Um zusätzliche Klarheit zu schaffen, entschied das PELRB am 19. November 2024, dass das UNM Hospital und AFT ohne die in die Tarifeinheit einbezogenen PRNs weitermachen sollten.
Diese beiden Entscheidungen sind besonders wichtig, weil die Verhandlungen jahrelang ins Stocken gerieten, weil es Meinungsverschiedenheiten darüber gab, ob PRNs rechtlich in die Tarifeinheit aufgenommen werden könnten oder nicht. Das UNM Hospital war lange der Ansicht, dass die Gesetze von New Mexico keine freiberuflichen Mitarbeiter in öffentlichen Gewerkschaften erlaubten, während die Führung der AFT davon ausging, dass dies der Fall sei.
„Wir sind dankbar für die Klarstellung, denn sie bringt eine Lösung für unsere Mitarbeiter bei SRMC. Wir wollen das tun, was für unsere Mitarbeiter richtig ist und was für den Betrieb unseres Krankenhauses am sinnvollsten ist.“
Im September 2024 einigten sich das UNM Hospital und AFT trotz des anhaltenden Streits über ihre Aufnahme darauf, an den Verhandlungstisch zu kommen, indem sie sich unter der Bedingung darauf einigten, eine Klausel zu PRNs in den Tarifvertrag aufzunehmen. Da der Streit darüber, ob PRNs für die Aufnahme in die Tarifeinheit in Frage kommen, noch beim Bezirksgericht anhängig war, einigten sich die Parteien darauf, eine Klausel aufzunehmen, die die Parteien verpflichtet, die Aufnahme der PRN-Klausel zu überdenken, sobald ein Gerichtsurteil zu dieser Frage vorliegt. Das UNM Hospital geht nun davon aus, die Vereinbarung zum Ausschluss der Klausel zu den PRNs abzuschließen.
Die vorläufige Einigung, die im Rahmen dieses Verhandlungsprozesses erzielt wurde, sah eine Gehaltserhöhung von 3 % für reguläre und PRN-Mitarbeiter vor, die am 13. Oktober 2024 in Kraft trat. Diese Gehaltserhöhungen bleiben für beide Mitarbeitergruppen in Kraft.
„Ich bin allen dankbar, die so hart an diesem Projekt gearbeitet haben. Unsere Mitarbeiter haben diesen langen und komplizierten Prozess mit viel Geduld überstanden. Diese Klarstellung wird es unserem Team ermöglichen, voranzukommen, während wir unsere Mission fortsetzen, unseren Patienten und unserer Gemeinschaft eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung zu bieten.“
Hinweis zu SRMC:
Als AFT erstmals einen Antrag auf Gewerkschaftsbildung einreichte, war SRMC ein gemeinnütziges Krankenhaus innerhalb des UNM-Gesundheitssystems mit dem Firmennamen „UNM Sandoval Regional Medical Center, Inc.“ Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 übernahmen die Regenten der University of New Mexico für ihren öffentlichen Betrieb, bekannt als University of New Mexico Hospital („UNM Hospital“), das UNM Sandoval Regional Medical Center, Inc.
Das UNM Hospital betreibt das SRMC jetzt als „UNM Sandoval Regional Medical Center – ein Campus des UNM Hospital“.
Mit seiner Übernahme übernahm das UNM Hospital die Rolle des ehemaligen gemeinnützigen Krankenhauses und reagierte auf die organisatorische Initiative der AFT.