Die New Mexico Society of Student Physician Scientists ist die Studentenorganisation der University of New Mexico School of Medicine für alle, die sich für translationale Forschung interessieren. Unser Ziel ist es, die akademische und berufliche Laufbahn von Studierenden voranzutreiben, die daran interessiert sind, Forschung auf translationaler, klinischer oder grundlegender Ebene durchzuführen.
Diese Webseite wurde als Informationsreservoir für Studenten entwickelt, die an der University of New Mexico an ihrem MD/PhD-Abschluss arbeiten, sowie für Doktoranden oder Medizinstudenten, die an der Brücke zwischen den Grundlagen- und klinischen Wissenschaften interessiert sind.
Darüber hinaus können die hier bereitgestellten Informationen für Studierende, die sich für ein duales Studium interessieren, nützlich sein, da wir Informationen zum MD/PhD-Curriculum und den daran beteiligten Studierenden anbieten. Bitte zögern Sie nicht, die Website zu durchsuchen und zögern Sie nicht, sich mit Fragen zur Mitgliedschaft, Forschung oder der medizinischen Fakultät der Universität von New Mexico im Allgemeinen an jeden in der Gesellschaft zu wenden.
Club für Zeitschriften für Translationale Forschung - Wir möchten Sie und Ihre Kollegen zum Translational Research Journal Club einladen.
Artikel I. Name
Der Name dieser Gruppe wird die New Mexico Society of Student Physician Scientists sein. (NMSSPS)
Artikel II. Objekt
Der Zweck dieser Gesellschaft besteht darin, diejenigen Studierenden zu vertreten, zu unterstützen und zu motivieren, die an translationaler, grundlagenorientierter oder klinischer Forschung interessiert sind. Dies geschieht unter anderem durch Konferenzen, Publikationen und gesellschaftliche Veranstaltungen. Diese Gesellschaft soll die Karrieren von bestehenden und zukünftigen Studierenden unterstützen und stärken, die an translationaler, grundlagenorientierter und klinischer Forschung interessiert sind.
Artikel III. Mitglieder
§ 1. Personen können als Einzelmitglied Mitglied der Gesellschaft werden.
§ 2. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Einladung und Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss.
§ 3. Die einzelnen Mitglieder haben zu allen den Verein betreffenden Fragen das Recht auf eine Stimme persönlich oder per E-Mail.
§ 4. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Tod, schriftlichen Austritt oder durch Mehrheitsbeschluss des Vereins.
Artikel IV. Offiziere
Abschnitt 1. Die Amtsträger der Gesellschaft sind Präsident, Vizepräsident, ehemaliger Präsident, Exekutivsekretär und Schatzmeister. Diese Amtsträger erfüllen die in dieser Satzung und durch die von der Gesellschaft beschlossenen parlamentarischen Befugnisse vorgeschriebenen Aufgaben. Zusätzlich wählt der Verein zwei Vertreter.
Abschnitt 2. Ein Amtsträger muss als aktives Mitglied der Gesellschaft auf der aktuellen Mitgliederliste der Gesellschaft aufgeführt sein. Er/sie darf nicht mehr als ein Amt gleichzeitig bekleiden.
§ 3. Mitglieder der Gesellschaft können für ein Amt gewählt werden, wenn die Person ein 2nd Jahr Medizinstudent oder 1st oder 2nd Jahr Doktorand (dies kann auf 3 . verlängert werden)rd Jahr für Doktoranden, wenn ihr Promotionsstudium 4 Jahre statt 3 Jahre dauert).
§ 4. Die Amtszeit der Offiziere beträgt ein Jahr beginnend am 12. Septemberth eines jeden Jahres. Amtsträger können nicht für aufeinanderfolgende Jahre in dasselbe Amt gewählt werden.
Abschnitt 5. Wird ein Amt vor Ablauf der Amtszeit frei, wird normalerweise eine Sonderwahl zur Besetzung des frei werdenden Amtes einberufen, die jedoch nach Ermessen der Gesellschaft verschoben werden kann. Ist das Amt des Sekretärs oder des Schatzmeisters zu besetzen, kann der Präsident mit Zustimmung der Gesellschaft eine Person für dieses Amt ernennen, bis eine neue Person gewählt ist.
Artikel V. Pflichten der Beamten
Abschnitt 1. Der Präsident ist der Hauptgeschäftsführer von NMSSPS. Er/sie führt den Vorsitz bei den Mitgliederversammlungen und allen Vereinsversammlungen und ist von Amts wegen Mitglied aller ständigen und besonderen Ausschüsse, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Der Präsident übernimmt nach Beendigung seiner Amtszeit das Amt des Altpräsidenten in der neuen Amtszeit. Der Präsident wird an den jährlichen Chartering-Workshops und -Sitzungen teilnehmen, die von der University of New Mexico gefordert werden.
Abschnitt 2. Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten, und falls der Präsident aufgrund von Verhinderung oder aus anderen Gründen in keiner Weise handeln kann oder will, übernimmt der Vizepräsident mit Zustimmung der Gesellschaft die Aufgaben des Präsidenten . Er/sie übernimmt in der Regel in der neuen Amtszeit das Amt des Präsidenten. Der Vizepräsident führt den Vorsitz im Preisausschuss. Zusammen mit dem Präsidenten wird der Vizepräsident an den jährlichen Chartering-Workshops und -Sitzungen teilnehmen, die von der University of New Mexico gefordert werden.
Abschnitt 3. Der Sekretär erstellt und führt das Protokoll der Gesellschaft; ist für alle Aufzeichnungen der Gesellschaft verantwortlich; behält das Siegel der Gesellschaft und führt alle Dokumente aus, die nach Gewohnheit oder Gesetz erforderlich sind; gibt Mitteilungen an die Gesellschaft und die Mitgliedschaft bei allen Versammlungen heraus und nimmt im Allgemeinen alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Amt des Sekretärs und alle anderen Aufgaben wahr, die ihm/ihr vom Rat übertragen werden.
Abschnitt 4. Der Schatzmeister ist verantwortlich für alle Gelder, Wertpapiere und Vermögenswerte der Gesellschaft und verwahrt und verwahrt alle diese Gelder, Vermögenswerte oder Wertpapiere im Namen der Gesellschaft in ausgewählten Bankdepots von den Offizieren. Er/Sie führt eine vollständige Buchführung über alle Finanztransaktionen der Gesellschaft und zieht Schecks, wie von den Amtsträgern ermächtigt. Er/Sie muss alle nach den Gesetzen der staatlichen, lokalen und nationalen Regierungen erforderlichen Berichte einreichen und bei allen Vorstandssitzungen eine Erklärung über die Bedingungen der Gesellschaft abgeben und bei der Hauptversammlung der Mitglieder einen vollständigen Finanzbericht vorlegen . Er/Sie muss durch die Interaktion mit dem Student Government Accounting Office (SGAO) mit allen Finanzierungsmöglichkeiten der University of New Mexico vertraut sein und ist für die Einreichung von Anträgen auf solche Mittel verantwortlich, die von den Amtsträgern für notwendig erachtet werden. Er/Sie hat im Allgemeinen alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Amt des Schatzmeisters und alle anderen Aufgaben zu erfüllen, die ihm/ihr von den Amtsträgern zugewiesen werden.
Abschnitt 5. Der ehemalige Präsident unterstützt den Präsidenten und nimmt andere Aufgaben wahr, die ihm vom Präsidenten oder den Amtsträgern zugewiesen werden.
Artikel VI. Vorstandsbüro
Abschnitt 1. Das Exekutivbüro besteht aus den Amtsträgern, mit Ausnahme der Vertreter, der Organisation, die von allen Mitgliedern des NMSSPS gewählt werden.
§ 2. Bei der Stimmberechtigung hat jedes Vorstandsmitglied eine Stimme.
Abschnitt 3. Die Satzung der Gesellschaft wird jährlich überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Das Datum der Überprüfung und etwaiger Überarbeitungen werden am Ende der Satzung vermerkt.
Artikel VII. Meetings und Konferenzen
Abschnitt 1. Der NMSSPS veranstaltet jährlich mindestens zwei Verwaltungssitzungen. Die Sitzungen finden an der University of New Mexico an einem von den Amtsträgern ausgewählten Ort statt.
§ 2. Nach Ermessen des Vorstands findet mindestens einmal im Jahr eine Vorstandssitzung statt. Bei jeder Vorstandssitzung ist die Mehrheit der Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Alle Fragen, die sich bei diesen Sitzungen stellen, werden mehrheitlich abgestimmt. In seiner Abwesenheit kann ein Vorstandsmitglied ein Mitglied der Organisation ernennen, das an der Versammlung teilnimmt und abstimmt.
§ 3. Außerordentliche Sitzungen können auch während des akademischen Jahres stattfinden. Alle Sitzungen werden mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder abgehalten. Kann einer der Amtsträger aus irgendeinem Grund nicht teilnehmen, kann ein ernannter Amtsträger seinen Platz einnehmen. Darüber hinaus wird die NMSSPS-Website eine Website zur Diskussion von Problemen in Bezug auf die Organisation bereitstellen. An diesen Diskussionen sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Im Falle einer Abstimmungsfrage wird die Geschäftsstelle das oben genannte Thema auf der nächsten Vorstandssitzung besprechen oder eine Sitzung nach Ermessen der Geschäftsstelle organisieren.
Artikel VIII. Ausschüsse
Abschnitt 1. Ausschüsse werden vom Exekutivbüro durch die Ernennung eines Ausschussvorsitzenden eingesetzt. Der Vorsitzende wählt vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidenten und des Vizepräsidenten einen Ausschuss aus den Mitgliedern des NMSSPS oder wie in dieser Satzung anders festgelegt. Die Amtszeit des ernannten Mitglieds dauert bis zur nächsten Verwaltungssitzung oder wie vom Vorstand festgelegt. Alle Ausschüsse haben den Vorstandssitzungen bedarfsgerecht Bericht zu erstatten.
Abschnitt 2. Das Konferenzkomitee besteht aus dem Vorsitzenden und den vom Vorsitzenden ernannten Ausschussmitgliedern. Der Zweck des Konferenzkomitees besteht darin, die NMSSPS bei den Vorbereitungen und Verfahren für die Abhaltung von Konferenzen unter Beteiligung der Organisation zu unterstützen.
Abschnitte 3. Andere Ausschüsse können in der Organisation eingesetzt werden und müssen die in Artikel VIII Abschnitt 3 genannten Anforderungen erfüllen. Die Ausschüsse sind: (1) ein Ausschuss für Veröffentlichungen, der bei der Verteilung von Informationen über Veranstaltungen und andere Aspekte des NMSSPS hilft , (2) eine Mitgliedschaftskommission zur Überwachung und Förderung von Mitgliedschaften sowie als Vermittler in mitgliedschaftsbezogenen Angelegenheiten, (3) eine Ethikkommission zur Schlichtung von Streitfragen zwischen Mitgliedern und dem Vorstand, (4) der Preisverleihungsausschuss.
Abschnitt 4. Der Präsident des NMSSPS ist Mitglied aller Ausschüsse.
Artikel IX. Finanzen
Abschnitt 1. Die Geschäftsstelle legt den jährlichen Mitgliedsbeitrag für die NMSSPS fest.
Abschnitt 2. Wenn der Jahresbeitrag eines NMSSPS-Mitglieds nach 2 Monaten unbezahlt bleibt, benachrichtigt das Exekutivbüro das Mitglied zuerst, dass seine Mitgliedschaftsprivilegien abgelaufen sind und gibt diesem Mitglied drei Wochen Zeit, um die Zahlung zu überweisen. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung eingegangen ist, wird sein Name aus der Mitgliederliste entfernt, wodurch alle mit der Mitgliedschaft in der Gesellschaft verbundenen Privilegien entzogen werden.
Abschnitt 3. Bei jedem Amtswechsel muss eine vom Schatzmeister und dem Präsidenten der Gesellschaft genehmigte Finanzprüfung zur Genehmigung durch die neue Geschäftsstelle, einschließlich des neuen Schatzmeisters, durchgeführt werden.
§ 4. An einzelne Amtsträger oder Vorstandsmitglieder werden keine Vergütungen gezahlt, mit Ausnahme von Auslagen, die durch ihre Aufgaben entstehen und von der Geschäftsstelle genehmigt wurden.
Abschnitt 5. Alle Schecks und andere Dokumente, die finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft implizieren, müssen vom Schatzmeister und/oder dem Präsidenten unterzeichnet werden.
Artikel X. Veröffentlichungen
Abschnitt 1. Von NMSSPS erstellte Veröffentlichungen werden vom Veröffentlichungsausschuss mit Genehmigung des Exekutivbüros beaufsichtigt.
Abschnitt 2. Bei Bedarf wird ein Redaktionsausschuss eingesetzt, um größere Veröffentlichungen zu überwachen. Dieses Board besteht aus einem Redakteur und so vielen Assistant Editors wie nötig. Der Redaktionsbeirat wird vom Veröffentlichungsausschuss beaufsichtigt.
§ 3. Der Herausgeber leitet alle Sitzungen des Redaktionsausschusses und hat das Recht, an Sitzungen des Vorstands ohne Stimmrecht teilzunehmen.
Abschnitt 4. Die Amtszeit des Veröffentlichungsausschusses stimmt mit der Amtszeit der Amtsträger des NMSSPS überein.
Artikel XI. Auszeichnungskomitee
§ 1. Den Vorsitz im Vergabeausschuss führt der Vizepräsident.
Abschnitt 2. Die Mitglieder des Preiskomitees werden während einer offenen Sitzung aus einer Liste aktiver NMSSPS-Stipendiaten ernannt.
Abschnitt 3. Zweck des Ausschusses ist es, dem Exekutivbüro zur Genehmigung vorzulegen:
Die erforderlichen Kriterien, Richtlinien und Arten von Auszeichnungen, die von NMSSPS an Einzelpersonen und Institutionen vergeben werden.
Alle Überarbeitungen und/oder Änderungen bestehender Kriterien, Richtlinien und Arten von Auszeichnungen, die sie für notwendig erachten.
Eine vollständige Liste aller Kandidaten für jede Art von Auszeichnung sowie eigene, berücksichtigte Empfehlungen.
§ 4. Bei Rücktritt kann allein der Präsident Ersatz wählen.
Artikel XII. Parlamentarische Autorität
Die Regeln, die in der aktuellen Ausgabe von Robert's Rules of Order Newly Revised im Prinzip enthalten sind, gelten für die NMSSPS in allen Fällen, auf die sie anwendbar sind und in denen sie nicht im Widerspruch zu diesen By Laws stehen, und, falls erforderlich, Roberts Rules of Order, liegt in der Verantwortung des Exekutivbüros und seine Entscheidung ist endgültig.
Artikel XIII. Satzungsänderung
Die Satzung der NMSSPS kann nur auf Empfehlung des Exekutivbüros und durch eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Gesellschaft, die auf den Stimmzettel antworten, aufgehoben und/oder geändert werden. Das Exekutivbüro berücksichtigt alle Empfehlungen der Mitglieder zu Satzungsänderungen. Empfehlungen des Vorstandes sind bei Bedarf an die Mitglieder zu richten. Die Abstimmung erfolgt nach Bedarf persönlich oder per E-Mail. Für die Rückgabe der Stimmzettel sind mindestens 14 Tage ab dem Datum des Eingangs der Stimmzettel zu gewähren. Eine Änderung der Satzung tritt unmittelbar nach ihrer Annahme in Kraft, sofern die Änderung nichts anderes bestimmt.
Nachtrag
In dieser Satzung umfasst der Singular den Plural und der Plural den Singular; auch soll das Männliche das Weibliche einschließen und umgekehrt.
Änderungsstand
Zuletzt überarbeitet am 05
Die New Mexico Society of Student Physician Scientists ist die Studentenorganisation der University of New Mexico School of Medicine für alle, die sich für translationale Forschung interessieren. Unser Ziel ist es, die akademische und berufliche Laufbahn von Studierenden voranzutreiben, die daran interessiert sind, Forschung auf translationaler, klinischer oder grundlegender Ebene durchzuführen.
Diese Webseite wurde als Informationsreservoir für Studenten entwickelt, die an der University of New Mexico an ihrem MD/PhD-Abschluss arbeiten, sowie für Doktoranden oder Medizinstudenten, die an der Brücke zwischen den Grundlagen- und klinischen Wissenschaften interessiert sind.
Darüber hinaus können die hier bereitgestellten Informationen für Studierende, die sich für ein duales Studium interessieren, nützlich sein, da wir Informationen zum MD/PhD-Curriculum und den daran beteiligten Studierenden anbieten. Bitte zögern Sie nicht, die Website zu durchsuchen und zögern Sie nicht, sich mit Fragen zur Mitgliedschaft, Forschung oder der medizinischen Fakultät der Universität von New Mexico im Allgemeinen an jeden in der Gesellschaft zu wenden.
Club für Zeitschriften für Translationale Forschung - Wir möchten Sie und Ihre Kollegen zum Translational Research Journal Club einladen.
Artikel I. Name
Der Name dieser Gruppe wird die New Mexico Society of Student Physician Scientists sein. (NMSSPS)
Artikel II. Objekt
Der Zweck dieser Gesellschaft besteht darin, diejenigen Studierenden zu vertreten, zu unterstützen und zu motivieren, die an translationaler, grundlagenorientierter oder klinischer Forschung interessiert sind. Dies geschieht unter anderem durch Konferenzen, Publikationen und gesellschaftliche Veranstaltungen. Diese Gesellschaft soll die Karrieren von bestehenden und zukünftigen Studierenden unterstützen und stärken, die an translationaler, grundlagenorientierter und klinischer Forschung interessiert sind.
Artikel III. Mitglieder
§ 1. Personen können als Einzelmitglied Mitglied der Gesellschaft werden.
§ 2. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Einladung und Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss.
§ 3. Die einzelnen Mitglieder haben zu allen den Verein betreffenden Fragen das Recht auf eine Stimme persönlich oder per E-Mail.
§ 4. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Tod, schriftlichen Austritt oder durch Mehrheitsbeschluss des Vereins.
Artikel IV. Offiziere
Abschnitt 1. Die Amtsträger der Gesellschaft sind Präsident, Vizepräsident, ehemaliger Präsident, Exekutivsekretär und Schatzmeister. Diese Amtsträger erfüllen die in dieser Satzung und durch die von der Gesellschaft beschlossenen parlamentarischen Befugnisse vorgeschriebenen Aufgaben. Zusätzlich wählt der Verein zwei Vertreter.
Abschnitt 2. Ein Amtsträger muss als aktives Mitglied der Gesellschaft auf der aktuellen Mitgliederliste der Gesellschaft aufgeführt sein. Er/sie darf nicht mehr als ein Amt gleichzeitig bekleiden.
§ 3. Mitglieder der Gesellschaft können für ein Amt gewählt werden, wenn die Person ein 2nd Jahr Medizinstudent oder 1st oder 2nd Jahr Doktorand (dies kann auf 3 . verlängert werden)rd Jahr für Doktoranden, wenn ihr Promotionsstudium 4 Jahre statt 3 Jahre dauert).
§ 4. Die Amtszeit der Offiziere beträgt ein Jahr beginnend am 12. Septemberth eines jeden Jahres. Amtsträger können nicht für aufeinanderfolgende Jahre in dasselbe Amt gewählt werden.
Abschnitt 5. Wird ein Amt vor Ablauf der Amtszeit frei, wird normalerweise eine Sonderwahl zur Besetzung des frei werdenden Amtes einberufen, die jedoch nach Ermessen der Gesellschaft verschoben werden kann. Ist das Amt des Sekretärs oder des Schatzmeisters zu besetzen, kann der Präsident mit Zustimmung der Gesellschaft eine Person für dieses Amt ernennen, bis eine neue Person gewählt ist.
Artikel V. Pflichten der Beamten
Abschnitt 1. Der Präsident ist der Hauptgeschäftsführer von NMSSPS. Er/sie führt den Vorsitz bei den Mitgliederversammlungen und allen Vereinsversammlungen und ist von Amts wegen Mitglied aller ständigen und besonderen Ausschüsse, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Der Präsident übernimmt nach Beendigung seiner Amtszeit das Amt des Altpräsidenten in der neuen Amtszeit. Der Präsident wird an den jährlichen Chartering-Workshops und -Sitzungen teilnehmen, die von der University of New Mexico gefordert werden.
Abschnitt 2. Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten, und falls der Präsident aufgrund von Verhinderung oder aus anderen Gründen in keiner Weise handeln kann oder will, übernimmt der Vizepräsident mit Zustimmung der Gesellschaft die Aufgaben des Präsidenten . Er/sie übernimmt in der Regel in der neuen Amtszeit das Amt des Präsidenten. Der Vizepräsident führt den Vorsitz im Preisausschuss. Zusammen mit dem Präsidenten wird der Vizepräsident an den jährlichen Chartering-Workshops und -Sitzungen teilnehmen, die von der University of New Mexico gefordert werden.
Abschnitt 3. Der Sekretär erstellt und führt das Protokoll der Gesellschaft; ist für alle Aufzeichnungen der Gesellschaft verantwortlich; behält das Siegel der Gesellschaft und führt alle Dokumente aus, die nach Gewohnheit oder Gesetz erforderlich sind; gibt Mitteilungen an die Gesellschaft und die Mitgliedschaft bei allen Versammlungen heraus und nimmt im Allgemeinen alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Amt des Sekretärs und alle anderen Aufgaben wahr, die ihm/ihr vom Rat übertragen werden.
Abschnitt 4. Der Schatzmeister ist verantwortlich für alle Gelder, Wertpapiere und Vermögenswerte der Gesellschaft und verwahrt und verwahrt alle diese Gelder, Vermögenswerte oder Wertpapiere im Namen der Gesellschaft in ausgewählten Bankdepots von den Offizieren. Er/Sie führt eine vollständige Buchführung über alle Finanztransaktionen der Gesellschaft und zieht Schecks, wie von den Amtsträgern ermächtigt. Er/Sie muss alle nach den Gesetzen der staatlichen, lokalen und nationalen Regierungen erforderlichen Berichte einreichen und bei allen Vorstandssitzungen eine Erklärung über die Bedingungen der Gesellschaft abgeben und bei der Hauptversammlung der Mitglieder einen vollständigen Finanzbericht vorlegen . Er/Sie muss durch die Interaktion mit dem Student Government Accounting Office (SGAO) mit allen Finanzierungsmöglichkeiten der University of New Mexico vertraut sein und ist für die Einreichung von Anträgen auf solche Mittel verantwortlich, die von den Amtsträgern für notwendig erachtet werden. Er/Sie hat im Allgemeinen alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Amt des Schatzmeisters und alle anderen Aufgaben zu erfüllen, die ihm/ihr von den Amtsträgern zugewiesen werden.
Abschnitt 5. Der ehemalige Präsident unterstützt den Präsidenten und nimmt andere Aufgaben wahr, die ihm vom Präsidenten oder den Amtsträgern zugewiesen werden.
Artikel VI. Vorstandsbüro
Abschnitt 1. Das Exekutivbüro besteht aus den Amtsträgern, mit Ausnahme der Vertreter, der Organisation, die von allen Mitgliedern des NMSSPS gewählt werden.
§ 2. Bei der Stimmberechtigung hat jedes Vorstandsmitglied eine Stimme.
Abschnitt 3. Die Satzung der Gesellschaft wird jährlich überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Das Datum der Überprüfung und etwaiger Überarbeitungen werden am Ende der Satzung vermerkt.
Artikel VII. Meetings und Konferenzen
Abschnitt 1. Der NMSSPS veranstaltet jährlich mindestens zwei Verwaltungssitzungen. Die Sitzungen finden an der University of New Mexico an einem von den Amtsträgern ausgewählten Ort statt.
§ 2. Nach Ermessen des Vorstands findet mindestens einmal im Jahr eine Vorstandssitzung statt. Bei jeder Vorstandssitzung ist die Mehrheit der Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Alle Fragen, die sich bei diesen Sitzungen stellen, werden mehrheitlich abgestimmt. In seiner Abwesenheit kann ein Vorstandsmitglied ein Mitglied der Organisation ernennen, das an der Versammlung teilnimmt und abstimmt.
§ 3. Außerordentliche Sitzungen können auch während des akademischen Jahres stattfinden. Alle Sitzungen werden mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder abgehalten. Kann einer der Amtsträger aus irgendeinem Grund nicht teilnehmen, kann ein ernannter Amtsträger seinen Platz einnehmen. Darüber hinaus wird die NMSSPS-Website eine Website zur Diskussion von Problemen in Bezug auf die Organisation bereitstellen. An diesen Diskussionen sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Im Falle einer Abstimmungsfrage wird die Geschäftsstelle das oben genannte Thema auf der nächsten Vorstandssitzung besprechen oder eine Sitzung nach Ermessen der Geschäftsstelle organisieren.
Artikel VIII. Ausschüsse
Abschnitt 1. Ausschüsse werden vom Exekutivbüro durch die Ernennung eines Ausschussvorsitzenden eingesetzt. Der Vorsitzende wählt vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidenten und des Vizepräsidenten einen Ausschuss aus den Mitgliedern des NMSSPS oder wie in dieser Satzung anders festgelegt. Die Amtszeit des ernannten Mitglieds dauert bis zur nächsten Verwaltungssitzung oder wie vom Vorstand festgelegt. Alle Ausschüsse haben den Vorstandssitzungen bedarfsgerecht Bericht zu erstatten.
Abschnitt 2. Das Konferenzkomitee besteht aus dem Vorsitzenden und den vom Vorsitzenden ernannten Ausschussmitgliedern. Der Zweck des Konferenzkomitees besteht darin, die NMSSPS bei den Vorbereitungen und Verfahren für die Abhaltung von Konferenzen unter Beteiligung der Organisation zu unterstützen.
Abschnitte 3. Andere Ausschüsse können in der Organisation eingesetzt werden und müssen die in Artikel VIII Abschnitt 3 genannten Anforderungen erfüllen. Die Ausschüsse sind: (1) ein Ausschuss für Veröffentlichungen, der bei der Verteilung von Informationen über Veranstaltungen und andere Aspekte des NMSSPS hilft , (2) eine Mitgliedschaftskommission zur Überwachung und Förderung von Mitgliedschaften sowie als Vermittler in mitgliedschaftsbezogenen Angelegenheiten, (3) eine Ethikkommission zur Schlichtung von Streitfragen zwischen Mitgliedern und dem Vorstand, (4) der Preisverleihungsausschuss.
Abschnitt 4. Der Präsident des NMSSPS ist Mitglied aller Ausschüsse.
Artikel IX. Finanzen
Abschnitt 1. Die Geschäftsstelle legt den jährlichen Mitgliedsbeitrag für die NMSSPS fest.
Abschnitt 2. Wenn der Jahresbeitrag eines NMSSPS-Mitglieds nach 2 Monaten unbezahlt bleibt, benachrichtigt das Exekutivbüro das Mitglied zuerst, dass seine Mitgliedschaftsprivilegien abgelaufen sind und gibt diesem Mitglied drei Wochen Zeit, um die Zahlung zu überweisen. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung eingegangen ist, wird sein Name aus der Mitgliederliste entfernt, wodurch alle mit der Mitgliedschaft in der Gesellschaft verbundenen Privilegien entzogen werden.
Abschnitt 3. Bei jedem Amtswechsel muss eine vom Schatzmeister und dem Präsidenten der Gesellschaft genehmigte Finanzprüfung zur Genehmigung durch die neue Geschäftsstelle, einschließlich des neuen Schatzmeisters, durchgeführt werden.
§ 4. An einzelne Amtsträger oder Vorstandsmitglieder werden keine Vergütungen gezahlt, mit Ausnahme von Auslagen, die durch ihre Aufgaben entstehen und von der Geschäftsstelle genehmigt wurden.
Abschnitt 5. Alle Schecks und andere Dokumente, die finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft implizieren, müssen vom Schatzmeister und/oder dem Präsidenten unterzeichnet werden.
Artikel X. Veröffentlichungen
Abschnitt 1. Von NMSSPS erstellte Veröffentlichungen werden vom Veröffentlichungsausschuss mit Genehmigung des Exekutivbüros beaufsichtigt.
Abschnitt 2. Bei Bedarf wird ein Redaktionsausschuss eingesetzt, um größere Veröffentlichungen zu überwachen. Dieses Board besteht aus einem Redakteur und so vielen Assistant Editors wie nötig. Der Redaktionsbeirat wird vom Veröffentlichungsausschuss beaufsichtigt.
§ 3. Der Herausgeber leitet alle Sitzungen des Redaktionsausschusses und hat das Recht, an Sitzungen des Vorstands ohne Stimmrecht teilzunehmen.
Abschnitt 4. Die Amtszeit des Veröffentlichungsausschusses stimmt mit der Amtszeit der Amtsträger des NMSSPS überein.
Artikel XI. Auszeichnungskomitee
§ 1. Den Vorsitz im Vergabeausschuss führt der Vizepräsident.
Abschnitt 2. Die Mitglieder des Preiskomitees werden während einer offenen Sitzung aus einer Liste aktiver NMSSPS-Stipendiaten ernannt.
Abschnitt 3. Zweck des Ausschusses ist es, dem Exekutivbüro zur Genehmigung vorzulegen:
Die erforderlichen Kriterien, Richtlinien und Arten von Auszeichnungen, die von NMSSPS an Einzelpersonen und Institutionen vergeben werden.
Alle Überarbeitungen und/oder Änderungen bestehender Kriterien, Richtlinien und Arten von Auszeichnungen, die sie für notwendig erachten.
Eine vollständige Liste aller Kandidaten für jede Art von Auszeichnung sowie eigene, berücksichtigte Empfehlungen.
§ 4. Bei Rücktritt kann allein der Präsident Ersatz wählen.
Artikel XII. Parlamentarische Autorität
Die Regeln, die in der aktuellen Ausgabe von Robert's Rules of Order Newly Revised im Prinzip enthalten sind, gelten für die NMSSPS in allen Fällen, auf die sie anwendbar sind und in denen sie nicht im Widerspruch zu diesen By Laws stehen, und, falls erforderlich, Roberts Rules of Order, liegt in der Verantwortung des Exekutivbüros und seine Entscheidung ist endgültig.
Artikel XIII. Satzungsänderung
Die Satzung der NMSSPS kann nur auf Empfehlung des Exekutivbüros und durch eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Gesellschaft, die auf den Stimmzettel antworten, aufgehoben und/oder geändert werden. Das Exekutivbüro berücksichtigt alle Empfehlungen der Mitglieder zu Satzungsänderungen. Empfehlungen des Vorstandes sind bei Bedarf an die Mitglieder zu richten. Die Abstimmung erfolgt nach Bedarf persönlich oder per E-Mail. Für die Rückgabe der Stimmzettel sind mindestens 14 Tage ab dem Datum des Eingangs der Stimmzettel zu gewähren. Eine Änderung der Satzung tritt unmittelbar nach ihrer Annahme in Kraft, sofern die Änderung nichts anderes bestimmt.
Nachtrag
In dieser Satzung umfasst der Singular den Plural und der Plural den Singular; auch soll das Männliche das Weibliche einschließen und umgekehrt.
Änderungsstand
Zuletzt überarbeitet am 05
Postanschrift
Fakultät für Forschung und Lehre der Fakultät für Medizin
MSC08-4560
1 Universität von New Mexico
Albuquerque, NM 87131
Telefon: (505) 272-1887
Fax: (505) 272-8738
E-Mail: SOMREO@salud.unm.edu
Physischer Standort:
UNM Health Sciences Center (Nordcampus)
Reginald Heber Fitzsaal (Gebäude 211)
Raum B61