Die Association of American Medical Colleges (AAMC) empfiehlt, dass alle US-amerikanischen medizinischen Fakultäten nach ihrer anfänglichen, bedingten Zulassung zur medizinischen Fakultät eine nationale Hintergrundüberprüfung der Bewerber durchführen lassen. Die Begründung für die Durchführung von kriminellen Hintergrundüberprüfungen bei zugelassenen Studienbewerbern für medizinische Fakultäten basiert auf der Notwendigkeit, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Patienten zu verbessern und die Fähigkeit der zugelassenen Bewerber zu überprüfen, schließlich zugelassene Ärzte zu werden.
Alle zugelassenen Bewerber an der University of New Mexico werden einer kriminellen Hintergrunduntersuchung unterzogen, und alle Zulassungsangebote werden von zufriedenstellenden Ergebnissen der kriminellen Hintergrunduntersuchung abhängig gemacht. Alle akzeptierten Bewerber haben die Möglichkeit, die Richtigkeit des Berichts zu überprüfen und falsche Angaben zu bestreiten, bevor der Bericht der medizinischen Fakultät zur Verfügung gestellt wird. Weitere Informationen zum kriminellen Hintergrundcheck finden Sie auf der AAMC-Hintergrundprüfungsdienst Webseite.
Bewerberinnen und Bewerber an der Medizinischen Fakultät sind verpflichtet, alle Verurteilungen wegen einer Straftat (einschließlich Vergehen), eines beruflichen Fehlverhaltens oder einer Verwaltungshandlung anzuerkennen. Geringfügige Verkehrsverstöße (z. B. Strafzettel) müssen nicht offengelegt werden; andere Ordnungswidrigkeiten (wie DWIs oder MIPs) sollten jedoch in den AMCAS- und Sekundäranträgen vollständig offengelegt werden.
Für den Fall, dass Ihnen nach Einreichung des AMCAS und/oder Zweitantrags ein Verbrechen, ein Vergehen, eine Disziplinarmaßnahme für Studierende, ein berufliches Fehlverhalten oder eine Verwaltungsmaßnahme zur Last gelegt wird, sind Sie dafür verantwortlich, das Zulassungsbüro der UNM School of Medicine unverzüglich über die Belastung oder ausstehende Belastungen. Diese Informationen schließen Sie nicht unbedingt von der Annahme oder Zulassung aus, jedoch kann die Nichtweitergabe zum Widerruf der Annahme führen.
Abweichungen zwischen den im Bewerbungsverfahren gemeldeten Informationen und den bei der Hintergrundüberprüfung aufgedeckten Informationen können einen Widerruf der Zulassung durch die School of Medicine begründen. Weitere Details finden Sie in der Zweitanwendung.
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