Wir untersuchen alle Fälle mutmaßlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die in eingereichten Manuskripten und veröffentlichten Arbeiten festgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Plagiat, Fälschung, Verfälschung und Doppelveröffentlichung. Wir befolgen die Kernpraktiken des Committee on Publication Ethics. (https://publicationethics.org/core-practices) sowie das Forschungsfehlverhaltensprotokoll der University of New Mexico (https://handbook.unm.edu/e40/) bei der Durchführung von Untersuchungen zu möglichem Fehlverhalten.
A) Veröffentlichungsentscheidungen
Die Redaktion stellt sicher, dass jedes zur Veröffentlichung eingereichte Manuskript von einem dreiköpfigen Redaktionsteam geprüft und von mindestens zwei Gutachtern mit Fachkenntnissen begutachtet wird. Der Chefredakteur entscheidet, welche der eingereichten Manuskripte zur Veröffentlichung angenommen werden. Dabei berücksichtigt er die Relevanz der Forschung, ihre Bedeutung für Leser und Forscher, die Kommentare der Gutachter sowie die Veröffentlichungsanforderungen zu Plagiaten und Urheberrechtsverletzungen gemäß dem Protokoll der University of New Mexico zu wissenschaftlichem Fehlverhalten.
B) FairplayDie Redaktion bewertet eingereichte Manuskripte auf der Grundlage ihres intellektuellen Werts und ihrer Relevanz für den Themenbereich der Zeitschrift, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, spirituelle Überzeugung, Staatsbürgerschaft, institutionelle Zugehörigkeit oder politische Philosophie der Autoren.
C) Vertraulichkeit
Die Herausgeber geben keine Informationen über eingereichte Manuskripte an andere Personen weiter als an den korrespondierenden Autor, Gutachter, potenzielle Gutachter, andere Mitglieder der Redaktion und gegebenenfalls den Verlag.
D) Offenlegung von Interessenkonflikten
Die Herausgeber und der Redaktionsausschuss verwenden keine unveröffentlichten oder veröffentlichten Materialien aus eingereichten Manuskripten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autoren. Die Herausgeber lehnen die Veröffentlichung eines Manuskripts ab, wenn Interessenkonflikte aufgrund von Kooperationen, Wettbewerb oder anderen Verbindungen/Beziehungen mit Autoren, Unternehmen oder Institutionen entstehen, die mit dem Manuskript in Verbindung stehen. In diesen Fällen überlassen die Herausgeber die Bearbeitung dem anderen Mitglied des Redaktionsausschusses.
E) Zusammenarbeit und Teilnahme an Ermittlungen
Die Redaktion reagiert, wenn ethische Bedenken hinsichtlich eines eingereichten Manuskripts oder einer veröffentlichten Arbeit geäußert werden. Jeder eingereichte Bericht über eine unethische Veröffentlichung wird geprüft. Je nach Ergebnis der Untersuchung kann die Redaktion das Manuskript ablehnen, den Autor zum Widerruf auffordern oder eine Korrektur veröffentlichen. Bei Ablehnung oder Widerruf aufgrund von Fehlverhalten werden die Institution des korrespondierenden Autors und die Fördereinrichtung benachrichtigt.
F) Künstliche Intelligenz (KI)
Die Redaktion achtet besonders darauf, dass alle Fälle von KI-Einsatz korrekt berichtet und offengelegt werden. Sollten Autoren KI eingesetzt haben, ist die Redaktion dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der KI-Einsatz nicht so umfassend erfolgt, dass die Integrität des veröffentlichten wissenschaftlichen Materials in Frage gestellt wird.
Autoren von Manuskripten mit Originalforschung sollten eine genaue Historie der durchgeführten Arbeit präsentieren und anschließend deren Bedeutung und Relevanz objektiv diskutieren. Das Manuskript sollte ausreichende Informationen und Referenzen enthalten, damit andere die Arbeit reproduzieren können. Die bewusste Darstellung ungenauer Aussagen stellt unethisches Verhalten dar und ist inakzeptabel.
B) Datenzugriff und -aufbewahrung
Autoren werden möglicherweise gebeten, Rohdaten mit ihrem Manuskript zur redaktionellen Überprüfung bereitzustellen, und sollten darauf vorbereitet sein, die Daten für einen angemessenen Zeitraum nach der Veröffentlichung aufzubewahren und verfügbar zu machen.
C) Plagiat und Originalität
Die Autoren sollten sicherstellen, dass sie ausschließlich Originalarbeiten verfasst und eingereicht haben. Falls sie Arbeiten anderer Autoren verwenden und/oder referenzieren, müssen diese entsprechend zitiert werden. Plagiate können vielfältige Formen annehmen, von der Veröffentlichung fremder Arbeiten als eigene, dem Kopieren oder der wesentlichen Paraphrasierung fremder Arbeiten ohne entsprechende Quellenangabe bis hin zur Übernahme fremder Forschungsergebnisse. Plagiate jeglicher Art gelten als unethisches Veröffentlichungsverhalten und sind inakzeptabel.
D) Doppelte, redundante oder gleichzeitige Veröffentlichung
Autoren sollten im Wesentlichen dieselbe Forschungsarbeit nicht in mehr als einer Zeitschrift oder Erstveröffentlichung veröffentlichen. Sie sollten kein Manuskript einreichen, das bereits in einer anderen Zeitschrift erschienen ist. Alle Manuskripteinreichungen müssen neuartig und für den Themenbereich der Zeitschrift relevant sein. Die gleichzeitige Einreichung desselben Manuskripts bei mehreren Zeitschriften gilt als unethisches Publizieren und ist nicht akzeptabel. Darüber hinaus sollten Autoren keine bereits veröffentlichten Arbeiten zur Veröffentlichung in einer anderen Zeitschrift einreichen.
E) Offenlegung von InteressenkonfliktenAutoren sollten Interessenkonflikte, die die Ergebnisse oder deren Interpretation im Manuskript beeinflussen könnten, so früh wie möglich offenlegen. Dies kann durch die Einreichung eines Offenlegungsformulars mit der Manuskripteinreichung und eine entsprechende Stellungnahme im Manuskript geschehen. Mögliche Interessenkonflikte sind finanzieller Natur (z. B. Stipendien) sowie nicht-finanzieller Natur (z. B. persönliche oder berufliche Beziehungen, Zugehörigkeiten, Kenntnisse oder Überzeugungen zum besprochenen Material oder Thema). Alle Quellen finanzieller Unterstützung sollten offengelegt werden.
F) Urheberschaft des Manuskripts
Die Autorenschaft sollte auf diejenigen beschränkt sein, die maßgeblich zum Design, zur Konzeption, zur Datenanalyse, zur Durchführung oder zur Analyse und Interpretation der Studie beigetragen haben. Andere Personen, die zum Manuskript beigetragen haben, beispielsweise durch schriftliche und redaktionelle Unterstützung, sollten nicht als Autoren aufgeführt, sondern nach Einholung der schriftlichen Genehmigung zur Nennung ihres Namens im Abschnitt „Danksagungen“ erwähnt werden. Der korrespondierende Autor sollte sicherstellen, dass alle Co-Autoren und keine ungeeigneten Co-Autoren im Manuskript aufgeführt sind und dass alle Co-Autoren die endgültige Fassung des Manuskripts geprüft und freigegeben und der Veröffentlichung zugestimmt haben.
G) Künstliche Intelligenz (KI) in der Autorenschaft
Autoren müssen den Einsatz von KI in ihren eingereichten Artikeln umfassend darlegen. Sie müssen offenlegen, ob und wie KI bei der Datenanalyse, -generierung oder der Manuskriptstruktur eingesetzt wurde. Die im Autorenprozess verwendeten KI-Methoden müssen klar dargelegt werden, um die Reproduzierbarkeit und Verifizierung der präsentierten Ergebnisse zu gewährleisten.
H) Quellenangabe
Autoren sollten sicherstellen, dass die Arbeit anderer stets ordnungsgemäß gewürdigt wird. Autoren sollten Publikationen zitieren, die für die Fertigstellung der Studie von entscheidender Bedeutung waren. Privat erhaltene Informationen (durch Korrespondenz oder Gespräche mit Dritten) dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Quelle weder verwendet noch wiedergegeben werden. Daten aus vertraulichen Diensten, wie z. B. aus der Begutachtung von Manuskripten oder Förderanträgen, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des/der Autors/Autorinnen der betreffenden Arbeit nicht verwendet werden.
I) Grundlegende Fehler beim Veröffentlichen
Wenn Autoren in ihrer eigenen Veröffentlichung erhebliche Fehler oder Ungenauigkeiten entdecken, müssen sie die Redaktion oder den Verlag der Zeitschrift unverzüglich benachrichtigen und mit den Redakteuren zusammenarbeiten, um die Arbeit zurückzuziehen oder zu korrigieren. Erfährt die Redaktion oder der Verlag von erheblichen Fehlern oder Ungenauigkeiten durch Dritte, sind die Autoren verpflichtet, die Arbeit unverzüglich zu korrigieren oder zurückzuziehen oder der Redaktion die Richtigkeit der ursprünglichen Abfassung nachzuweisen.
J) Menschliche oder tierische Versuchspersonen
Wenn die Arbeit die Verwendung von menschlichen oder tierischen Versuchspersonen beinhaltet, müssen die Autoren im Manuskript eine Erklärung enthalten, dass alle Verfahren in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen und institutionellen Richtlinien durchgeführt und von den zuständigen Gremien genehmigt wurden. Die Autoren sollten im Manuskript eine Erklärung aufnehmen, dass für Experimente am Menschen eine informierte Einwilligung eingeholt wurde. Die Datenschutzrechte der Versuchspersonen müssen stets gewahrt werden.
K) Peer Review
Autoren sind verpflichtet, am Peer-Review-Prozess teilzunehmen und umfassend zu kooperieren, indem sie umgehend auf Anfragen der Gutachter nach Klarstellungen, Nachweisen der Ethikkommission und Urheberrechtsgenehmigungen reagieren. Wird zunächst entschieden, dass Überarbeitungen erforderlich sind, müssen die Autoren die Kommentare der Gutachter zeitnah und umfassend beantworten, ihr Manuskript überarbeiten und fristgerecht zurücksenden.
A) Mitwirkung an redaktionellen Entscheidungen
Durch ihre Begutachtung unterstützen die Gutachter die Redaktion bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf Redaktion und Veröffentlichung und kommunizieren mit den Redakteuren.
B) Schnelligkeit
Jeder eingeladene Gutachter, der die Begutachtung eines eingereichten Manuskripts nicht rechtzeitig abschließen kann, sollte die Herausgeber unverzüglich benachrichtigen und die Einladung zur Begutachtung ablehnen, um genügend Zeit für die Kontaktaufnahme mit anderen Gutachtern zu haben.
C) Vertraulichkeit
Die Gutachten sollten objektiv durchgeführt werden, wobei die Gutachter ausschließlich die Qualität der eingereichten Arbeiten berücksichtigen. Alle zur Begutachtung eingereichten Manuskripte sind vertraulich und sollten entsprechend behandelt werden. Gutachter dürfen ohne Genehmigung der Redaktion keinen Aspekt des Manuskripts mit anderen besprechen oder zeigen; dies gilt auch für Gutachter, die die Einladung zur Begutachtung abgelehnt haben. Fehlverhalten von Gutachtern (Verletzung der Vertraulichkeit, Verzögerung der Begutachtung und Plagiat) wird nicht toleriert.
D) Offenlegung und Interessenkonflikte
Jeder Gutachter, der aufgrund von Kooperationen, Wettbewerb oder anderen Verbindungen/Beziehungen mit Autoren, Unternehmen oder Institutionen, die mit dem Manuskript in Verbindung stehen, in Interessenkonflikte gerät, sollte die Redaktion unverzüglich über seinen Interessenkonflikt informieren und die Einladung zur Begutachtung ablehnen.
E) Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)
Die Gutachter werden bei der Begutachtung eingereichter Artikel keine künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. Der Einsatz solcher Tools gefährdet die Integrität und Vertraulichkeit des Peer-Review-Prozesses. Die potenziellen Vorurteile und Einschränkungen der KI können eine faire Bewertung eingereichter Artikel beeinträchtigen.
A) Umgang mit unethischem Verhalten
Bei unethischem Veröffentlichungsverhalten ergreift Starline Printing in Zusammenarbeit mit der Redaktion alle notwendigen Maßnahmen, um den Sachverhalt zu klären und den betreffenden Artikel zu korrigieren. Der Verlag ergreift gemeinsam mit der Redaktion geeignete Maßnahmen, um unethisches Verhalten zu identifizieren und die Veröffentlichung von Artikeln zu verhindern.
B) Künstliche Intelligenz (KI) in der Publikation
Starline Printing legt Wert auf die Veröffentlichung von Originalarbeiten und meldet alle Fälle von umfangreicher KI-Nutzung, bei denen die Arbeit nicht mehr auf den eigenen Ideen und Daten des Autors basiert, der Redaktion. Außerdem ergreift das Unternehmen angemessene Maßnahmen, um die Veröffentlichung von Artikeln zu verhindern, wenn es zu einer unethischen KI-Nutzung gekommen ist.
C) Zugang zu Zeitschrifteninhalten
Starline Printing engagiert sich für den Zugang zu den wissenschaftlichen Arbeiten der Western Journal of Orthopädie durch die Handhabung und den Druck physischer Kopien jedes Zeitschriftenbandes.