Eine Datennutzungsvereinbarung (DUA) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem „Anbieter“ der Daten und dem „Empfänger“ der Daten, die für die Übertragung nicht-öffentlicher Daten verwendet wird, oder Daten, die bestimmten Nutzungsbeschränkungen unterliegen (dh HIPAA und/oder Sicherheitsanforderungen). DUAs befassen sich in der Regel mit Fragen zu Nutzungsbeschränkungen, Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung von Daten ergeben, Veröffentlichung, wie Daten ausgetauscht, abgerufen, gespeichert, verwendet und geschützt werden.
DUAs für die Forschung am Menschen werden vom Human Research Protections Office (HRPO) initiiert. HRPO veranlasst den HSC PreAward/SPO, den DUA-Prozess für Protokolleinreichungen zu beginnen, die die Übertragung von Daten an eine externe Institution beinhalten. Füllen Sie für Forschungen zu nichtmenschlichen Themen bitte das aus Checkliste für die Datenübertragung und wenden Sie sich an das HSC PreAward/SPO-Büro unter HSC-PreAward@salud.unm um den DUA-Prozess einzuleiten.
MSC09
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